100% DIGITALISIERUNG. 50% FÖRDERUNG.

Sie wollen Ihr Unternehmen digitalisieren, um auch in Zukunft nachhaltig und erfolgreich geschäftlich agieren zu können? Sie betreiben ein kleines oder mittelständisches Unternehmen oder einen Handwerksbetrieb? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Als autorisiertes go-digital Beratungsunternehmen in Köln beraten und begleiten wir Sie bei Ihrer Digitalisierung und sichern Ihnen dafür auch noch bis zu 50% digitale Förderung vom Staat.

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WAS IST GO-DIGITAL?

go-digital ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) und richtet sich direkt an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Mit den geförderten Maßnahmen sollen diese Unternehmen zielgerichteter und passgenauer in der Digitalisierung unterstützt werden.

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AN WEN RICHTET SICH DIE GO-DIGITAL FÖRDERUNG?

  • Mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe mit technologischem Potential.
  • Die Anzahl der Beschäftigten muss unter 100 Mitarbeiter liegen.
  • Der Jahresumsatz im Jahr des Vertragsabschlusses darf 20 Millionen Euro nicht überschreiten.
  • Der Firmensitz bzw. die Niederlassung müssen sich in Deutschland befinden.
  • Das Unternehmen muss eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen.

 

Damit wären schon die wichtigsten Voraussetzungen erfüllt. Bis auf Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Künstler können alle gewerblichen Unternehmen einen Antrag stellen. Finden Sie heraus, ob auch Ihr Unternehmen förderfähig ist.

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WO LIEGT DIE FÖRDERHÖHE EINER GO-DIGITAL FÖRDERUNG?

Die Förderhöhe einer Go-Digital Förderung kann einen Förderzuschuss von bis zu 16.500€ betragen und somit das Projekt unterstützen.

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WELCHE LEISTUNGEN WERDEN GEFÖRDERT?

1. Digitalisierungsstrategie (neu)

Entwicklung und Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie mit dem Ziel, neue oder vorhandene funktionsfähige digitale Geschäftsmodelle und -prozesse zu entwickeln. Diese kann z.B. die Einführung neuer innovativer Verfahren oder Technologien, (Kommunikations-)Prozesse, Dienstleistungen oder auch den Umgang mit Daten beinhalten. Die Beratung zur Einführung spezifischer Produkte ist ausgeschlossen.

2. IT-Sicherheit

Verbesserung der IT-Sicherheit und des Datenschutzes. Hierbei geht es konkret um die Integration von Maßnahmen wie Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität und Verbindlichkeit in die betrieblichen Abläufe und Geschäftsprozesse. Dies erfolgt nach einer Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten Maßnahmen.

3. Digitalisierte Geschäftsprozesse

Maßnahmen zur durchgängigen bzw. medienbruchfreien Digitalisierung der Arbeitsabläufe im Unternehmen durch Einführung sicherer elektronischer, möglichst mobiler Prozesse. Hierbei geht es vornehmlich um die Einführung entsprechender e-Buisness-Software-Lösungen. Die Software an sich ist hierbei von der Förderung ausgeschlossen.

4. Datenkompetenz „go-data“ (neu)

Maßnahmen zur aktiven Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie. Dafür soll der Nutzen aus der Verbindung eigener Daten mit externen Datenquellen gezogen werden. Das Ziel dieser Maßnahmen ist, dass Unternehmen ihre Daten ökonomisch besser nutzen.

5. Digitale Markterschließung

Strategische Beratung sowie Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Professionalisierung des Online-Marketings, um den Umsatz zu steigern und langfristig die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Dies beinhaltet z.B. die Entwicklung einer Online-Marketing-Strategie, einer Social-Media-Kampagne oder einer Content-Marketing-Strategie.

Hinweis:

Das Modul „IT-Sicherheit” ist im Rahmen dieses Förderprogramms immer mit einem Teil von zwei Beratertagen enthalten. Dies bedeutet, egal welche Module gebucht werden, automatisch 2 Beratungstage „IT-Sicherheit” enthalten sind. Ansonsten können alle Module beliebig miteinander kombiniert werden.

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WAS WIR ALS AUTORISIERTES BERATUNGS¬UNTERNEHMEN BERATEN UND UMSETZEN.

Die identitätsverstärker GmbH ist „autorisierte Agentur im Förderprogramm go-digital“. Das heißt, wir dürfen nicht nur zur Förderung informieren, sondern die Beratungen auch durchführen und die Maßnahmen umsetzen. Seit 2019 sind wir für die bisherigen Fördermodule „Digitale Markterschließung“, „Digitale Geschäftsprozesse“ und „IT-Sicherheit“ autorisiert. Für die neu hinzugekommenen Module sind Autorisierungsanträge gestellt worden.

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WIE BEANTRAGE ICH EINE GO-DIGITAL FÖRDERUNG?

Antragstellung erfolgt durch das autorisierte Beratungsunternehmen – also durch uns. Sie erhalten den Antrag sowie alle weiteren von Ihnen zu unterzeichnenden Unterlagen von uns. Die gesamte administrative Abwicklung des Projekts läuft über uns. Als autorisiertes Beratungsunternehmen sind wir auch der Empfänger der Fördermittel.

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AB WANN SIND GO-DIGITAL PROJEKTANTRÄGE MÖGLICH?

Eine go-digital Förderung kann ab sofort über uns beantragt werden. Die Bearbeitung des Antrags nach Einreichung dauert je nach Arbeitsaufkommen beim Projektträger zwischen 8 und 16 Wochen. Das Förderprojekt läuft vom 01. Januar 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2024.

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